Ansuchen um Reduzierung der Monatsgebühr

Der Dienst ermöglicht es Familien einen ermäßigten Tarif für den Besuch der Landeskindergärten der Gemeinde Vintl bei krankheitsbedingter Abwesenheit zu beantragen.

Dienst aktiv

Kategorien

Für wen

Für Eltern mit Kindern, welche den meldeamtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Vintl haben und die Landeskindergärten der Gemeinde Vintl besuchen.

Beschreibung

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit vom Kindergarten von mindestens 3 Wochen wird die Gebühr für diesen Zeitraum rückerstattet. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).


Was ist notwendig

Eine gültige ärztliche Bescheinigung.

Was Sie erhalten

Sie erhalten eine Ermäßigung des monatlichen Tarifs.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann im Laufe des Kindergartenjahres gestellt werden. Sobald der Antrag um Reduzierung der Monatsgebühr mit der ärztlichen Bescheinigung der Abwesenheit des Kindes von wenigstens 3 Wochen vorliegt, wird innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Antrages über die Gewährung der Vergünstigung entschieden und dem Ansuchenden mitgeteilt. Falls die Reduzierung gestattet wird, wird bei Ausstellung der darauffolgenden Kindergartenrechnung die Reduzierung berücksichtigt.

Kosten

Die Einreichung eines Antrags ist kostenlos.

Der Tarif für den Besuch der Landeskindergärten der Gemeinde Vintl ist mit jährlichen Beschluss des Gemeindeausschusses festgelegt.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.03.2026, 16:44 Uhr