Der Antrag kann im Laufe des Kindergartenjahres gestellt werden. Sobald der Antrag um Reduzierung der Monatsgebühr mit der ärztlichen Bescheinigung der Abwesenheit des Kindes von wenigstens 3 Wochen vorliegt, wird innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Antrages über die Gewährung der Vergünstigung entschieden und dem Ansuchenden mitgeteilt. Falls die Reduzierung gestattet wird, wird bei Ausstellung der darauffolgenden Kindergartenrechnung die Reduzierung berücksichtigt.