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Anpassung der GIS-Freibeträge und Festlegung eines Auslastungsgrads ab dem 01.01.2023 gemäß neuen Landesgesetzen.
19.12.2024
Der Gemeinderat von Vintl hat den bisherigen Beschluss zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) abgeändert und ab dem 01.01.2023 einen neuen Freibetrag in Höhe von 654,21 € für Hauptwohnungen festgelegt. Zusätzlich wurde ein Auslastungsgrad von 20 % eingeführt, wie im Landesgesetz vorgesehen. Alle übrigen Bestimmungen bleiben unverändert, und der Beschluss wird den zuständigen Landes- und Finanzbehörden übermittelt.
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 11:31 Uhr