Verordnung betreffend die Finanzierung der Bildungsausschüsse

Verordnung der Gemeinde Vintl zur Finanzierung von Bildungsausschüssen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

11.04.2019

Beschreibung

Die Gemeinde Vintl regelt mit dieser Verordnung die Zuweisung von finanziellen Mitteln an Bildungsausschüsse, die auf ihrem Gemeindegebiet tätig sind. Die Ausschüsse müssen jährlich ein Finanzierungsansuchen samt Tätigkeits- und Finanzbericht einreichen; über die Zuweisung entscheidet die Gemeindeverwaltung. Die Finanzierung erfolgt unter Einhaltung der landesweiten Förderkriterien, wobei nicht korrekt verwendete Mittel im Folgejahr abgezogen werden können.


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Veröffentlichungsdatum

11.04.2019

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 15:01 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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