Das Wahlamt ist zuständig für die Führung der Wählerlisten, der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichtverzeichnisse, Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum auf sämtlichen Ebenen, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene).
Für das Wahlamt gelten folgende Öffnungszeiten:
- Montag: 8.30 Uhr bis 12.15Uhr
- Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.15Uhr
- Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.15Uhr und 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.15Uhr
- Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30Uhr