Einstellung der Tätigkeit betreffend die Beherbergung Dritter

Mitteilung über die Einstellung der Tätigkeit zur Beherbergung von Gästen in Fremdenzimmern oder Ferienwohnungen.

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Beschreibung

Mit diesem Schreiben wird dem Bürgermeister der Gemeinde Vintl mitgeteilt, dass die Tätigkeit zur Beherbergung von Dritten in Fremdenzimmern oder Ferienwohnungen eingestellt wird. Die Mitteilung erfolgt im Sinne des Landesgesetzes Nr. 12 vom 11. Mai 1995. Die Einstellung ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu melden, der Meldung ist eine Meldebestätigung beigelegt.

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Veröffentlichungsdatum

15.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 11:03 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

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