Die unterzeichnende Person informiert den Bürgermeister über Änderungen ihrer Beherbergungstätigkeit, wie z. B. neue Zeiträume oder die Nutzung anderer Zimmer oder Ferienwohnungen. Es werden Anzahl, Ausstattung und Lage der Räumlichkeiten genau angegeben. Die meldende Person verpflichtet sich, auch künftige Änderungen der Bettenanzahl oder Räumlichkeiten der Gemeinde mitzuteilen.