Der Bauleiter bestätigt, dass das Bauvorhaben entsprechend dem genehmigten Projekt und den Bedingungen der Baugenehmigung ausgeführt wurde. Er stellt sicher, dass die Mauern trocken sind, die Räume hygienisch einwandfrei sind und die Vorschriften zur Beseitigung architektonischer Barrieren eingehalten wurden. Abschließend gibt der Bauleiter seine Zustimmung zur Ausstellung der Nutzungsgenehmigung nach Abschluss der Bauarbeiten.