Vor Ausstellung der Benutzungsgenehmigung muss der Eigentümer der Immobilie der Gemeinde bestätigen, dass Regen- und Schmutzwasser fachgerecht entsorgt bzw. angeschlossen wurden. Dabei ist anzugeben, ob das Regenwasser versickert oder in das Weißwassernetz der Gemeinde eingeleitet wird und ob das Schmutzwasser an das Kanalisationsnetz angeschlossen ist. Falls ein Anschluss nicht möglich war, müssen die Gründe schriftlich erläutert werden.