Die Verordnung regelt die Vergabe von 11 gemeindeeigenen Wohnungen an selbstständige Personen ab 60 Jahren, damit sie in der Dorfgemeinschaft bleiben können. Die Bewerbung erfolgt schriftlich, und eine Rangordnung wird vom Gemeindeausschuss nach festgelegten Kriterien erstellt, wobei auch soziale und wirtschaftliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Wohnungen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Zuweisung bezogen werden, sonst verfällt die Zuweisung.