Anlage 3

Richtlinien für die Anbringung von Werbemitteln, Informations- und Hinweisschildern

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

11.12.2024

Beschreibung

Das Dokument regelt, wo und wie Werbeschilder und Hinweistafeln in Südtirol angebracht werden dürfen.

Werbeschilder und Hinweistafeln dürfen nur in bestimmten Fällen und mit Genehmigung angebracht werden, zum Beispiel für Veranstaltungen, Betriebe oder touristische Informationen. Manche Schilder sind ganz verboten – zum Beispiel zu große, bewegliche oder digitale Tafeln sowie solche in Naturschutzgebieten. Es gelten außerdem zusätzliche Regeln wie jene der Straßenverkehrsordnung, des Denkmalschutzes und anderer Landesgesetze.

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Veröffentlichungsdatum

11.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 09:28 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrbriefe

Auch in der GemeindeApp Gem2Go Südtirol steht der Pfarrbrief zur Verfügung.