Dieses Dokument legt die verbindlichen Vorschriften für das digitale Verwaltungsverfahren im Bauamt fest, insbesondere die korrekte Benennung und das Datumsformat elektronischer Bauantragsdokumente. Alle Dokumente müssen digital im PAdES-PDF-Format unterschrieben werden, wobei die digitale Signatur entweder vom Antragsteller selbst oder, falls nicht vorhanden, vom Techniker mit Sondervollmacht angebracht wird. Zudem beschreibt das Dokument technische Anforderungen an Pläne und Dokumente, wie Format, Maßstab, und Ausweisung von Flächenmaßen für Bauanträge.