Mit diesem Formular können Eigentümer oder Betreiber nichtgastgewerblicher Beherbergungsbetriebe (z. B. Urlaub auf dem Bauernhof oder private Vermietung) eine Erhöhung der ursprünglich gemeldeten Gästebettenanzahl anzeigen. Dabei müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, etwa die bestehenden baulichen, hygienischen und gemeinderechtlichen Vorschriften sowie der Nachweis über zusätzliche Parkplätze. Zusätzlich sind ein einfacher Grundrissplan und die Katasterdaten der betroffenen Gebäude anzugeben; die Meldung muss bis spätestens 31. März 2023 erfolgen.