Gemeinderat

Gemeinderat der Gemeinde Vintl.

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Beschreibung

Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Vintl besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 17 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Die Obliegenheiten des Gemeinderates sind:

  • Beschlüsse über die im Artikel 49 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung angeführten Angelegenheiten und Sachbereiche;
  • Beschluss über die Maßnahmen im Verfahren zur Aufnahme des Gemeindesekretärs sowie die Ernennung desselben;
  • Beschluss die Ernennung des Volksanwaltes und die Festlegung der bezüglichen Amtsentschädigung;
  • Beschluss über die Festlegung der den Stadt- und Ortsviertelräten zu delegierenden Sachgebiete;
  • Ehrungen und im besonderem die Verleihung der Ehrenbürgerschaft;
  • in Ermangelung anderslautender Bestimmungen, die Bestellung von sämtlichen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien der Gemeinde, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen;
  • Gegenstände, die vom Ausschuss zum Beschließen vorgelegt werden;
  • Beschluss über die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten deren Ausmaß 250.000,00 Euro überschreiten;
  • Beschluss über die Anpassung und Änderung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte;
  • Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses die Durchführung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.

Art der Organisation

Organe

Gemeinderäte

Robert Seebacher

Bürgermeister

Simon Pichler

Gemeinderat

Maria-Luisa Fink

Gemeinderätin, Gemeindereferentin

Hannes Zingerle

Gemeinderat + Referent

Udo Eppacher

Gemeinderat

Simone Ebner

Gemeinderätin

Josef Anton Engl

Gemeinderat

Noemi Lamprecht

Gemeinderätin

Andreas Messner

Gemeinderat

Manuel Rigger

Gemeinderat

Hermann Huber

Gemeinderat + Referent

Walter Lamprecht

Vize - Bürgermeister

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.05.2025, 22:54 Uhr