Der/die Inhaber/in oder gesetzliche Vertreter/in eines Gastbetriebes teilt der Gemeinde Vintl mit, dass der Betrieb in einem bestimmten Zeitraum wegen Urlaub geschlossen bleibt. Es werden persönliche Daten sowie die Daten des Betriebes angegeben. Die Meldung wird durch Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt.