Dieses Dokument dient als Nachweis dafür, dass eine Heizungsanlage mit einer Feuerungsleistung unter 35 kW ordnungsgemäß und gemäß den technischen Vorschriften installiert und wärmeisoliert wurde. Es enthält Angaben zur Art der Anlage (Neuinstallation, Erweiterung, Umwandlung), zum Standort sowie zum Eigentümer. Die Bescheinigung ist für Gebäude vorgesehen, die verschiedenen Nutzungen dienen können.
Der Antrag muss vom Präsidenten oder der Präsidentin unterzeichnet und mit einer Übersicht über das Jahresprogramm sowie dessen Finanzierung eingereicht werden. Eine Stempelmarke zu 16 Euro ist beizulegen, sofern der Verein nicht im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen ist.