Verordnung betreffend die Finanzierung der Bildungsausschüsse

Verordnung der Gemeinde Vintl zur Finanzierung von Bildungsausschüssen.

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Veröffentlichungsdatum

11.04.2019

Beschreibung

Die Gemeinde Vintl regelt mit dieser Verordnung die Zuweisung von finanziellen Mitteln an Bildungsausschüsse, die auf ihrem Gemeindegebiet tätig sind. Die Ausschüsse müssen jährlich ein Finanzierungsansuchen samt Tätigkeits- und Finanzbericht einreichen; über die Zuweisung entscheidet die Gemeindeverwaltung. Die Finanzierung erfolgt unter Einhaltung der landesweiten Förderkriterien, wobei nicht korrekt verwendete Mittel im Folgejahr abgezogen werden können.


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Veröffentlichungsdatum

11.04.2019

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 15:01 Uhr