Die Gemeinde Vintl regelt mit dieser Verordnung die Zuweisung von finanziellen Mitteln an Bildungsausschüsse, die auf ihrem Gemeindegebiet tätig sind. Die Ausschüsse müssen jährlich ein Finanzierungsansuchen samt Tätigkeits- und Finanzbericht einreichen; über die Zuweisung entscheidet die Gemeindeverwaltung. Die Finanzierung erfolgt unter Einhaltung der landesweiten Förderkriterien, wobei nicht korrekt verwendete Mittel im Folgejahr abgezogen werden können.