Meldeamt:
Das Meldeamt ist zuständig für Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Wohnsitzerklärungen und -verlegungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten und SPID, AIRE-Angelegenheiten und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, Hausnummernzuteilung.
Standesamt:
Das Standesamt ist zuständig für Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, inklusive der Führung der entsprechenden Register und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen.
Für das Melde- und Standesamt gelten folgende Öffnungszeiten:
- Montag: 09.30 Uhr bis 12.15 Uhr
- Dienstag: 09.30 Uhr bis 12.15 Uhr
- Mittwoch: 09.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 16:30 Uhr bis 18.00 Uhr
- Donnerstag: 09.30 Uhr bis 12.15 Uhr
- Freitag: 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr